Reiselust ohne Frust
Nach dem strengen Winter in Deutschland steigt bei vielen Verbrauchern die Vorfreude auf den nächsten Sommerurlaub. Anbieter von Flug- und Pauschalreisen locken mit Schnäppchenangeboten für Frühbucher. Bei der Buchung im Internet gilt es aber, mancher Falle auszuweichen. Darauf weist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Rahmen einer konzertierten internationalen Aktion gegen Verbrauchertäuschung (Fraud Prevention Month) hin.
Nicht alle Reiseanbieter im Internet sind seriös. Um bei der Buchung der Urlaubsreise keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Verbraucher eine Reihe von Ratschlägen beherzigen und sich nicht scheuen, ihre Rechte wahrzunehmen, wenn bei der Abwicklung der Reise etwas nicht so geklappt hat, wie es versprochen wurde.
Prüfen Sie sorgfältig, ob Buchungsgebühren, Steuern und sonstige Kosten bereits im Reisepreis enthalten sind. Reiseanbieter werben oft mit besonders günstigen Preisen, im Laufe des Buchungsvorganges fallen aber unerwartet weitere Kosten an. Anbieter müssen deutlich darauf hinweisen, wenn während der Buchung noch weitere Preisbestandteile hinzukommen. Vor allem bei "Billigfliegern" können für jedes aufgegebene Gepäckstück oder für den Check-in am Flughafen zusätzliche Kosten drohen. Teurere Flüge können sich lohnen, wenn die gewünschten Leistungen bereits im Flugpreis enthalten sind. Manchmal sind während des Buchungsvorganges kostenpflichtige Zusatzleistungen wie Reiserücktritts- oder Auslandskrankenversicherungen voreingestellt. Dies ist in der Regel unzulässig. Sie sollten sich vor Beendigung des Buchungsvorganges vergewissern, dass auch wirklich nur die Leistungen im Reisepreis enthalten sind, die Sie selbst ausgewählt haben. Unerwünschte Zusatzleistungen sollten Sie abwählen.
Vergewissern Sie sich, welcher Flughafen tatsächlich angeflogen wird. Einige Fluggesellschaften fliegen nicht die bekannten Flughäfen des Reiseziels an, sondern entlegene Kleinflughäfen, um bei den Flughafensteuern Geld zu sparen. Sie müssen dann den meist vielfach teureren Transport in die Innenstadt selbst bezahlen.
Lesen Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) immer sorgfältig durch. AGB müssen auch von ausländischen Anbietern in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden, wenn sich das Reiseangebot an deutschsprachige Verbraucher richtet. Wenn Sie die AGB nicht verstehen, sollten Sie sie auch nicht akzeptieren. Achten Sie im Kleingedruckten vor allem auf die Bedingungen zur Stornierung oder Umbuchung. Angebote für Reisen zu einem vergleichsweise günstigen Reisepreis, mit Gratiszugaben oder ausgewählten zusätzlichen Ausflügen sollten Sie besonders kritisch prüfen. Hinter solchen Angeboten können sich Verkaufsveranstaltungen verbergen, denen man sich nicht entziehen kann. Wenn Sie im Kleingedruckten Anhaltspunkte für solche Verkaufsveranstaltungen finden, sollten Sie im Zweifel von einer Buchung Abstand nehmen.
Achten Sie darauf, dass auf der Website eine Anbieterkennzeichnung mit Kontaktmöglichkeiten zu finden ist. Manchmal tauchen während des Buchungsvorgangs oder danach Fragen oder Probleme auf, bei denen ein direkter Kontakt unerlässlich ist. Anbieter sind nach europäischem Recht zu einer Anbieterkennzeichnung verpflichtet.
Akzeptieren Sie kurzfristige Preiserhöhungen oder wesentliche Veränderungen des Leistungsangebots nicht voreilig. Nach der Buchung versuchen manche Anbieter, die Preise zu erhöhen oder eine vereinbarte Leistung (wie das gebuchte Hotel) zu ändern. Nach europäischen Maßgaben sind Preiserhöhungen nur unter engen Voraussetzungen und maximal 20 Tage vor der Abreise möglich (z. B. wenn vertraglich eine Erhöhung wegen gestiegener Treibstoffkosten vereinbart wurde). Bei erheblichen Änderungen des Preises oder sonstiger wesentlicher Vertragsbestandteile können Sie sich zwischen einer kostenfreien Stornierung der Reise oder der Annahme der geänderten Vertragsbedingungen entscheiden.
Achten Sie bei Flügen auf das Ausmaß von Verspätungen und den Grund der Verspätung oder Annullierung. Etwaige Ausgleichsansprüche gegenüber den Fluggesellschaften hängen entscheidend davon ab. Bei Verspätungen ab zwei Stunden und Annullierungen von Flügen ab Flughäfen der Europäischen Union stehen Ihnen verschiedene Rechte gegenüber der Fluggesellschaft zu. So sind die Fluggesellschaften verpflichtet, je nach Einzelfall für Mahlzeiten, eine Hotelunterbringung oder eine Ersatzbeförderung zu sorgen. Gegebenenfalls müssen Tickets erstattet und Ausgleichszahlungen geleistet werden. Noch am Flughafen muss die Fluggesellschaft Ihnen eine schriftliche Aufstellung Ihrer möglichen Rechte aushändigen.
Weiterführende Auskünfte zur grenzüberschreitenden Inanspruchnahme von Reisedienstleistungen finden Verbraucher im "Portal 21" unter www.portal21.de. Dieses allgemeine Informations- und Service-Portal für Verbraucher und Unternehmer wird vom BVL und der Germany Trade & Invest getragen, der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing. In der Rubrik "Verbraucherschutz" hat das BVL vielfältige Informationen für Verbraucher zusammengestellt, die Dienstleistungen - also auch Reisedienstleistungen - aus anderen EU-Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen möchten.
Hintergrundinformation
Das BVL ist nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz Deutschlands zentrale Verbindungsstelle für die europäische Zusammenarbeit im Verbraucherschutz. Zugleich ist es die zuständige Behörde für die grenzüberschreitende Verfolgung von unlauteren Geschäftspraktiken zu Lasten einer Vielzahl von Verbrauchern und für die Einhaltung des Verbraucherschutzes im elektronischen Geschäftsverkehr und im Fernabsatz. Des Weiteren nimmt das BVL Aufgaben nach Artikel 21 der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt wahr. Hierzu zählt auch das Portal 21. Das BVL ist außerdem Mitglied im Internationalen Behördennetzwerk für den Verbraucherschutz und die Rechtsdurchsetzung ICPEN (International Consumer Protection and Enforcement Network), um den Schutz der wirtschaftlichen Interessen von Verbrauchern zu fördern. Das Netzwerk organisiert jährlich den "Fraud Prevention Month", der es zum Ziel hat, Verbraucher über unlautere Geschäftspraktiken aufzuklären.
Quelle: Pressemeldung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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